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   OLG Bamberg, 02.06.2017 - 8 W 60/17   

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https://dejure.org/2017,59684
OLG Bamberg, 02.06.2017 - 8 W 60/17 (https://dejure.org/2017,59684)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 02.06.2017 - 8 W 60/17 (https://dejure.org/2017,59684)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 02. Juni 2017 - 8 W 60/17 (https://dejure.org/2017,59684)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    RVG § 45, § 55 Abs. 5 S. 1; ZPO § 104 Abs. 2 S. 3
    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Festsetzung der Umsatzsteuer auch bei Berechtigung der vertretenen Partei zum Vorsteuerabzug

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des beigeordneten Rechtsanwalts auf Festsetzung der Umsatzsteuer

  • rewis.io

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Festsetzung der Umsatzsteuer auch bei Berechtigung der vertretenen Partei zum Vorsteuerabzug

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung des Prozesskostenhilfeanwalts: Anspruch auf Festsetzung der Umsatzsteuer bei Vorsteuerabzugsberechtigung der von ihm vertretenen Partei

  • rechtsportal.de

    Anspruch des beigeordneten Rechtsanwalts auf Festsetzung der Umsatzsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 11.08.2016 - 11 W 1281/16

    Anspruch auf Festsetzung der Umsatzsteuer beigeordneter Rechtsanwälte

    Auszug aus OLG Bamberg, 02.06.2017 - 8 W 60/17
    Dem im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalt steht im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach den §§ 45 ff. RVG auch dann ein Anspruch gegen die Staatskasse auf Festsetzung der Umsatzsteuer zu, wenn die von ihm vertretene Partei zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (Anschluss OLG München JurBüro 2016, 632; OLG Hamburg MDR 2013, 1194; OLG Düsseldorf JurBüro 2016, 580; entgegen OLG Celle JurBüro 2014, 31).

    Der Senat schließt sich damit der Rechtsauffassung der überwiegend in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG München JurBüro 2016, 632; OLG Hamburg MDR 2013, 1194; OLG Düsseldorf JurBüro 2016, 580) vertretenen Rechtsansicht an.

  • OLG Celle, 04.10.2013 - 2 W 217/13

    Anspruch eines beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Landeskasse auf Erstattung

    Auszug aus OLG Bamberg, 02.06.2017 - 8 W 60/17
    Dem im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalt steht im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach den §§ 45 ff. RVG auch dann ein Anspruch gegen die Staatskasse auf Festsetzung der Umsatzsteuer zu, wenn die von ihm vertretene Partei zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (Anschluss OLG München JurBüro 2016, 632; OLG Hamburg MDR 2013, 1194; OLG Düsseldorf JurBüro 2016, 580; entgegen OLG Celle JurBüro 2014, 31).

    Das in Anlehnung an die abweichende Rechtsprechung des OLG Celle (Beschluss vom 04.10.2013, Az.: 2 W 217/13, abgedr. in JurBüro 2014, 31) vertretene Argument des Landgerichts Coburg, es sei kein Grund dafür ersichtlich, dem beigeordneten Rechtsanwalt für die Vertretung der bedürftigen Partei gegen die Staatskasse gemäß § 55 RVG eine höhere Vergütung zuzubilligen als er ohne eine Beiordnung für die Vertretung einer nicht bedürftigen Partei im Rahmen der Vergütungsfestsetzung von der Gegenseite oder aber im Rahmen der Festsetzung nach § 126 Abs. 1 ZPO beanspruchen könnte, ist auch nach Überzeugung des erkennenden Senats nicht tragfähig.

  • OLG Hamburg, 19.06.2013 - 4 W 60/13

    Rechtsanwaltsvergütung: Erstattung der Umsatzsteuer bei

    Auszug aus OLG Bamberg, 02.06.2017 - 8 W 60/17
    Dem im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalt steht im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach den §§ 45 ff. RVG auch dann ein Anspruch gegen die Staatskasse auf Festsetzung der Umsatzsteuer zu, wenn die von ihm vertretene Partei zum Vorsteuerabzug berechtigt ist (Anschluss OLG München JurBüro 2016, 632; OLG Hamburg MDR 2013, 1194; OLG Düsseldorf JurBüro 2016, 580; entgegen OLG Celle JurBüro 2014, 31).

    Der Senat schließt sich damit der Rechtsauffassung der überwiegend in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG München JurBüro 2016, 632; OLG Hamburg MDR 2013, 1194; OLG Düsseldorf JurBüro 2016, 580) vertretenen Rechtsansicht an.

  • BGH, 12.06.2006 - II ZB 21/05

    Erstattung der Mehrwertsteuer auf die Gebühren des beigeordneten Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Bamberg, 02.06.2017 - 8 W 60/17
    Damit liegt eine andere Konstellation vor als im Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 103 ff ZPO, in dem die vorsteuerabzugsberechtigte obsiegende Partei vom erstattungspflichtigen Gegner die Erstattung der Umsatzsteuer nicht verlangen kann, weil sie die an ihren Rechtsanwalt gezahlte Umsatzsteuer ihrerseits von Finanzamt erstattet erhält, weshalb der Rechtsanwalt - auch bei der Kostenfestsetzung nach § 126 Abs. 1 ZPO - darauf verwiesen ist, die von ihm geschuldete Umsatzsteuer gegenüber seinem Mandanten geltend zu machen (vgl. BGH NJW-RR 2007, 285).
  • BPatG, 17.12.2018 - 35 W (pat) 17/18

    Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - Erstattung von Gebühren des beigeordneten

    Da es vorliegend um die Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütung des im Wege der Verfahrenskostenhilfe beigeordneten Patentanwalts geht, können die Umsatzsteuerbeträge auch dann festgesetzt werden, wenn der Vertreter keine Erklärung gemäß § 104 Abs. 2 ZPO abgegeben hat, dass die Umsatzsteuerbeträge nicht als Vorsteuer abgezogen werden können, da der Vertreter selbst dann einen Anspruch gegen die Staatskasse auf Festsetzung der Umsatzsteuer hat, wenn die von ihm vertretene Partei zum Vorsteuerabzug berechtigt wäre (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 2. Juni 2017 - 8 W 60/17 -, juris, OLG Frankfurt, Beschluss vom 21. Dezember 2017 - 18 W 188/17 -, juris).
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